Klare Rollen, Datenrechte und Vergütungsregeln.
Eine Registrierung begründet noch keine Partnerschaft. Die Freischaltung erfolgt erst nach Prüfung und schriftlicher Vereinbarung.
Grundsätze
- Partner behalten Mandate, Kundenbeziehungen und Vertragsentscheide.
- Es dürfen nur Daten mit ausreichenden Nutzungs-, Bild- und Anzeigerechten übermittelt werden.
- Das automatisierte Kopieren oder Spiegeln fremder Immobilienportale ist unzulässig.
- StandIn stellt Technik, Matching, Koordination, Vertretung und Dokumentation bereit, aber keine rechtliche, technische oder immobilienfachliche Beratung.
- Provisionen, Leadgebühren, Abonnemente oder Ausführungsvergütungen gelten nur gemäss separater Vereinbarung.
Objektdaten
Jedes Objekt benötigt eine nachvollziehbare Quelle, einen aktuellen Status, eine Kontaktstelle, eine Rechtebestätigung sowie eine Ablauf- oder Löschregel.
Freischaltung
StandIn kann Profile, Daten und Aufträge prüfen, ablehnen, sperren oder entfernen, wenn Rechte-, Qualitäts-, Sicherheits- oder Rechtsanforderungen nicht erfüllt sind.
Geschäftsmodell: Aktivierung, Koordination und Ausführung
Jeder Immobilienauftrag setzt die sofortige Aktivierungszahlung von CHF 59.00 netto voraus. Vor erfolgreicher Zahlung beginnen weder Prüfung noch Partnerkoordination oder operative Bearbeitung. Die Bearbeitung startet unmittelbar nach der Zahlung.
Optionale Remote- oder Vor-Ort-Besprechungen sowie eine spätere persönliche Vertretung sind separate Leistungen. Nettobetrag, MWST, Bruttobetrag und feste Kantonspauschale werden vor der jeweiligen Stripe-Zahlung angezeigt und als eigene Rechnungspositionen ausgewiesen.
Partner, Abonnemente und Zuweisung
Nur geprüfte Partner mit aktivem Abonnement erhalten passende Aufträge. Die Eignung richtet sich nach Region, Objektarten, Leistungen, Verfügbarkeit und Abonnementfunktionen. Ein Abonnement garantiert kein bestimmtes Auftragsvolumen, keinen Umsatz und keinen Gewinn.
StandIn betreibt die technische und organisatorische Plattform. Makler, Verwaltungen und Agenturen bleiben für ihre Mandate, Objektdaten, Beratung, Verhandlungen und Verträge verantwortlich. Vor einem persönlichen Termin wird dem Kunden mitgeteilt, wer ihn tatsächlich ausführt.
Stornierung
Ein unbezahlter Auftrag kann gebührenfrei verworfen werden. Nach Bearbeitungsbeginn bleibt die Aktivierungsgebühr unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Rechte geschuldet. Optionale Besprechungen und persönliche Termine werden bei einer Stornierung mindestens 72 Stunden vor Beginn zusammen mit der zugehörigen Kantonspauschale zurückerstattet. Weniger als 72 Stunden vorher bleiben diese Terminpositionen geschuldet.
KI-Unterstützung und Grenzen
KI kann Kriterien strukturieren, fehlende Angaben erkennen, Matching unterstützen und Zusammenfassungen vorbereiten. Sie erstellt keine verbindliche Bewertung, Rechtsberatung, technische Beurteilung, Bonitätsentscheidung oder autonomen Vertragsabschluss.
Geschäftsmodell: Aktivierung, Koordination und Ausführung
Jeder Immobilienauftrag setzt die sofortige Aktivierungszahlung von CHF 59.00 netto voraus. Vor erfolgreicher Zahlung beginnen weder Prüfung noch Partnerkoordination oder operative Bearbeitung. Die Bearbeitung startet unmittelbar nach der Zahlung.
Optionale Remote- oder Vor-Ort-Besprechungen sowie eine spätere persönliche Vertretung sind separate Leistungen. Nettobetrag, MWST, Bruttobetrag und feste Kantonspauschale werden vor der jeweiligen Stripe-Zahlung angezeigt und als eigene Rechnungspositionen ausgewiesen.
Partner, Abonnemente und Zuweisung
Nur geprüfte Partner mit aktivem Abonnement erhalten passende Aufträge. Die Eignung richtet sich nach Region, Objektarten, Leistungen, Verfügbarkeit und Abonnementfunktionen. Ein Abonnement garantiert kein bestimmtes Auftragsvolumen, keinen Umsatz und keinen Gewinn.
StandIn betreibt die technische und organisatorische Plattform. Makler, Verwaltungen und Agenturen bleiben für ihre Mandate, Objektdaten, Beratung, Verhandlungen und Verträge verantwortlich. Vor einem persönlichen Termin wird dem Kunden mitgeteilt, wer ihn tatsächlich ausführt.
Stornierung
Ein unbezahlter Auftrag kann gebührenfrei verworfen werden. Nach Bearbeitungsbeginn bleibt die Aktivierungsgebühr unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Rechte geschuldet. Optionale Besprechungen und persönliche Termine werden bei einer Stornierung mindestens 72 Stunden vor Beginn zusammen mit der zugehörigen Kantonspauschale zurückerstattet. Weniger als 72 Stunden vorher bleiben diese Terminpositionen geschuldet.
KI-Unterstützung und Grenzen
KI kann Kriterien strukturieren, fehlende Angaben erkennen, Matching unterstützen und Zusammenfassungen vorbereiten. Sie erstellt keine verbindliche Bewertung, Rechtsberatung, technische Beurteilung, Bonitätsentscheidung oder autonomen Vertragsabschluss.