Organisiert StandIn den Besichtigungstermin?
Nein. Der Termin muss bereits mit der Objektseite vereinbart sein.
Die wichtigsten Antworten zu Termin, Freigabe, Aufnahmen, Zahlung und Speicherung.
Nein. Der Termin muss bereits mit der Objektseite vereinbart sein.
Ja. Entscheidend ist die Objektadresse im Kanton St. Gallen.
Die zuständige Objektseite bestätigt Zutritt, Fotos, Videos, den dazugehörigen Ton und einen optionalen Live-Stream digital. Ohne Freigabe wird nicht bezahlt.
Bei Video und Live-Stream gehört Ton dazu, sofern die Objektseite ihn ausdrücklich freigibt. Ohne diese Freigabe bleibt Audio deaktiviert.
Nein. Er ist eine strukturierte Dokumentation sichtbarer Punkte.
Nach der Zahlung ist die gebuchte Zeit verbindlich. Kundenseitige Absagen führen grundsätzlich nicht zu einer Rückerstattung. Freiwillige Verschiebungen bleiben möglich, wenn sie organisatorisch passen.
Standardmässig 30 Tage nach dem Termin. Rechnungen und buchhalterische Belege werden nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt.
Ja. Privat- und Firmenkunden nutzen getrennte Angaben. Firmen können ihre UID prüfen lassen.