Aufnahmefreigabe
Eine Besichtigung wird nur dokumentiert, wenn die zuständige Objektseite vorher digital zustimmt.
Getrennte Schieberegler
Zutritt, Fotos, Videos, Live-Video, Information der Beteiligten und eigene Berechtigung werden getrennt bestätigt.
Keine versteckte Aufnahme
StandIn nimmt nicht heimlich auf. Bei Video und Live-Stream gehört der Ton dazu, sofern die Objektseite ihn ausdrücklich freigibt. Personen werden möglichst nicht gefilmt oder fotografiert.
Dokumentation der Zustimmung
Gespeichert werden Version des Textes, Zeitpunkt, IP-Adresse, Browserangabe, Name, Rolle und der erlaubte Umfang. Ein zusätzliches Freigabedokument kann geschützt hochgeladen werden.
Widerruf
Ein Widerruf ist für die Zukunft möglich. Ist der Termin dadurch nicht mehr durchführbar, gelten die Terminregeln und zwingendes Recht.